Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 29.05.2007
1. Grunsätzliches
Produkton Entertainment wird als Einzelunternehmen geführt. Alleiniger Inhaber ist Christian Lanz.
Mobiloton ist kein eigenständiges Unternehmen, sondern lediglich eine Produktbezeichnung für eine Dienstleistung,
die durch Produkton Entertainment erbracht wird.
Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch Produkton Entertainment, die schriftlich oder auch mündlich
mit Produkton Entertainment getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten
Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.
Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber
nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist Produkton Entertainment berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe
von max 80% der Tagespauschale; mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
Produkton Entertainment ist nicht haftbar zu machen,
falls durch das Verschulden von Produkton Entertainment ein Termin nicht erfüllt werden kann.
2. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Produkton Entertainment erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit Produkton Entertainment geschlossenen Geschäftsverhältnisse und / oder
Verträge sind und werden.
Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind für den Kunden als verbindlich anzusehen,
wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.
Ein Geschäftsverhältnis im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allerdings auch ohne schriftlicher Auftragserteilung
als rechtskräftig anzusehen, wenn der Kunde bereits und ohne ausdrücklichem Widerspruch eine Dienstleistung in Anspruch genommen, bzw.
in Auftrag gegeben hat (z.B. durch Übergabe von Ton- und / oder Daten-Trägern oder andere für den Auftrag relevante
Gegenstände).
3. Haftungsausschluss
Die Benutzung der Geschäftsräume von Produkton Entertainment, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der
Außenanlagen (Zufahrtswege, Garagen und Hof), erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und / oder nicht-elektronischen
Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
Produkton Entertainment haftet nicht, falls es zu Sachschäden an Produkton Entertainment uneigenen Gegenständen an den oben genannten
Orten kommt. Produkton Entertainment haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtstverletzungen an Dritten durch den Geschäftspartner
kommt.
Erbringt Produkton Entertainment eine Dienstleistung in Form von Verfielfältigung von urheberrechtlich geschützen Material,
so handelt Produkton Entertainment immer im Namen des Auftraggebers und unter der Vorraussetzung, dass er es stets
für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist.
Produkton Entertainment gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wiederbeschreibbaren
Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die von Produkton Entertainment erstellt wurden, mit etwaigen Lese- bzw. Abspielgeräten.
Sofern die von Produkton Entertainment erstellten Medien am Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf
Nachbesserung für den Geschäftspartner.
4. Verantwortlichkeit
Die im direkten Geschäftskontakt mit Produkton Entertainment stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwante, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit Produkton Entertainment stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt; insbesondere Sachbeschädigung, Mißachtung der Nutzungsbestimmungen, Hausfriedensbruch, etc.
5. Film- und Fotografie-Verbot
In den Geschäftsräumen von Produkton Entertainment, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege, Garagen und Hof) herrscht absolutes Film- und Fotografie-Verbot. Produkton Entertainment behält sich ausschließlich das alleinige Recht selbst vor, Film- und / oder Fotomaterial zu erstellen, bearbeiten und zu veröffentlichen. Nichtbeachtung dieses Verbotes wird strafrechtlich verfolgt und im schlimmsten Fall mit der gesetzlichen Höchststrafe geahndet.
6. Angebote
Produkton Entertainment ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw. unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot vermerkte Gültigkeit. Produkton Entertainment behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Produkton Entertainment nicht anderweitig genutzt werden.
7. Urheberrechte
Im Regelfall verbleiben sämtliche Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bei Produkton Entertainment. Wird jedoch eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle von Produkton Entertainment erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an Produkton Entertainment zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts Anderes vereinbart ist, überlässt Produkton Entertainment dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Produkton Entertainment. Überläßt Produkton Entertainment sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Geschäftspartner auf Unbegrentztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Geschäftspartner Produkton Entertainment gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenspreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste von Produkton Entertainment.
8. Leistungen von Produkton Entertainment
Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind, ausgenommen es handelt sich
um eine nicht vorhersehbare und somit zwingende Notwendigkeit, die einen erheblichen Teil dazu beiträgt, das Produkt fertigzustellen.
Eventuelle Zusatzleistungen
(z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere, zusätzlich
erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung wird von Produkton Entertainment gemäß der zur jeweiligen Zeit
(nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.
Produkton Entertainment ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html-
Dokumenten etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.
Produkton Entertainment ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
9. Leistungsfristen
Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.
Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von Produkton Entertainment nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn
dies Vorlieferanten oder Subunternehmer von Produkton Entertainment betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung.
Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche
Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist Produkton Entertainment berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen,
bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
10. Abnahme, Anzeige von Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Produkton Entertainment binnen 3 Arbeitstagen nach Zurverfügungstellung zu prüfen und abzunehmen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die von Produkton Entertainment erbrachte Leistung ohne Vorbehalt,
gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als Abnahme.
Produkton Entertainment ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben
genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch Produkton
Entertainment zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so wird Produkton Entertainment
einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene Teile
des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.
Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung
eines solchen Schadens zu treffen und im übrigen Produkton Entertainment unverzüglich zu informieren.
11. Bezahlung
Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von Produkton Entertainment.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an Produkton Entertainment.
Alle durch Produkton Entertainment erbrachten (Dienst-) Leistungen bleiben somit bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Produkton Entertainment.
Geforderte Beträge sind am Ende des Produktionstages, spätestens jedoch am Tag der Rechungsstellung umgehend zu begleichen.
12. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Produkton Entertainment unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, änderungen seiner Rechtsform sowie die
Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der von Produkton Entertainment erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte
zu sorgen. Sofern Produkton Entertainment dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde Produkton Entertainment alle dazu notwendigen Daten
und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.
Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an Produkton Entertainment in für Produkton Entertainment weiterverarbeitungsfähigen
Formaten zu liefern, die zuvor mit Produkton Entertainment einvernehmlich abgestimmt werden.
Die inhaltliche und rechtliche überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von Produkton
Entertainment be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung von Produkton Entertainment zu prüfen und zu genehmigen.
Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-,
Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der Produkton Entertainment obliegenden Leistungen erforderlich sind.
Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der Produkton Entertainment dadurch entsteht, dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt
der von Produkton Entertainment zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter
verletzt, soweit Produkton Entertainment diesen Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.
13. Geheimhaltung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Produkton Entertainment
bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.
Der Kunde verpflichtet sich, Produkton Entertainment zu nennen und hierzu auf seiner Homepage oder dem endgültigen Datenträger die
Vermerke ("copyright" und/oder "designed by" oder in Abstimmung mit Produkton Entertainment ähnliches) anzubringen und die dazugehörigen
Verknüpfungen (Links) nicht zu entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von Produkton Entertainment bedarf
deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von Produkton Entertainment oder der von Produkton Entertainment beschafften Nutzungsrechte ist der
Kunde erst berechtigt, wenn er die Forderungen von Produkton Entertainment aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig beglichen hat.
14. Haftung von Produkton Entertainment
Die Haftung von Produkton Entertainment für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit Produkton Entertainment nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Produkton Entertainment auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Produkton Entertainment haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages von Produkton Entertainment resultieren.
15. Unterlagen und Daten des Kunden
Produkton Entertainment wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren.
Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Kunden.
Unterlagen und Daten des Kunden wird Produkton Entertainment für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren
und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist Produkton Entertainment zur Vernichtung der Unterlagen und Datenträger und/oder
zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.
16. Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen
Produkton Entertainment übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder
Sachschäden deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im
üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen
sind. Produkton Entertainment übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden
an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.).
Produkton Entertainment verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt,
Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt
jeder Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere
nicht direkt von Produkton Entertainment autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen sind untersagt.
Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist Produkton Entertainment berechtigt, Kunden, die ein diese Anlagen gefährdendes
Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen.
Produkton Entertainment ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.
17. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz von Produkton Entertainment.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und / oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Mündliche Nebenabkommen oder etwaige geschäflich relvante Vereinbarungen auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, ausser zur Terminabsprache, unwirksam.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. Im Falle der
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit Produkton Entertainment geschlossenen Verträge ist der Sitz von Produkton Entertainment. Produkton Entertainment ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.









